Wir schützen kleine Wüstenblumen!

Gegen Genitalverstümmelung
Für Frauen- und Kinderrechte

Weibliche Genitalverstümmelung

Female Genital Mutilation (FGM)

Beschreibungen der 4 Grundtypen s. unten

Es gibt nichts zu beschönigen!

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (international: Female Genital Mutilation/FGM) handelt es sich um primitive, sadistische, gefährliche und vollkommen sinnlose Schnippeleien an den weiblichen Genitalien, die dem Körper auf unterschiedliche Weise lebenslangen Schaden zufügen. Großenteils werden sie in ländlichen Gebieten von sog. BeschneiderInnen, Dorfzauberern oder sog. HeilerInnen an kleinen Mädchen im vorpubertären Alter ausgeführt. Aber auch in Städten beteiligen sich unterschiedliche Leute daran, um mit dieser Körperverletzung an wehrlosen Kindern Geld zu verdienen: z. B. Friseure in Ägypten, wiederum BeschneiderInnen und sogar gewissenloses, medizinisch ausgebildetes Personal. Je nach Land geschieht dies gegen geltendes Gesetz. Die Verwandten und die Ausübenden berufen sich dabei auf ihre "Tradition und Kultur". Bei allen Ausübenden steht jedoch der materielle Gewinn im Vordergrund. Wenn ein Opfer stirbt, bezeichnet man dies als "Gottes Wille".

Gewalt an Kindern, bei der es immer wieder Todesfälle gibt (bei der Infibulation* etwa jedes dritte Kind), sollte niemals "Kultur" genannt werden. Vielmehr handelt es sich bei derartig drastischen Gewaltanwendungen gegen Kinder um Menschenrechtsverletzungen, die es zu bekämpfen gilt.

Kindern eifern naturgemäß Erwachsenen nach. Weil sie nicht einschätzen können, was sie erwartet und welche körperlichen und seelischen Folgen die genitale Verstümmelung für sie nach sich ziehen wird, freuen sie sich vielleicht sogar auf das sog. Beschneidungsfest. Diese Freude wird schamlos ausgenutzt, indem man ihnen Geschenke verspricht und die "Schönheit einer reinen Frau", die nur durch diese Folter einen Ehemann bekommen wird. Diejenigen unter ihnen, die sich dennoch entziehen möchten, werden von ihren Eltern oder Verwandten mit Drohungen (Du findest keinen Ehemann, Du wirst keine Kinder haben, Du bringst Unglück über uns, wir werden Dich verstoßen) verunsichert und eingeschüchtert.

In der Fachliteratur wird meistens der Hinweis auf 28 afrikanische Herkunftsländer gegeben. Heute wissen wir, dass wesentlich mehr Länder und Regionen betroffen sind: z. B. Regionen in Algerien, Marokko, Maurethanien, Syrien, Irak, Iran, Jemen, sowie Regionen im muslimischen Indonesien, Malaysia, Philippinen. Auch in Israel lebende äthiopische Jüdinnen sollen betroffen sein und muslimische Gemeinschaften in Indien (Dhaudi Bora). Einige Völker führen die genitale Verstümmelung an ihren weiblichen Nachkommen bereits im Babyalter durch (z. B. ägyptische Kopten, Bevölkerungsgruppen im Sudan und Äthiopien und teilweise in Westafrika).

Durch Migration und Bevölkerungswachstum ist eine weltweite Ausbreitung der Folterpraktik zu beobachten. Die öff. Angaben über die geschätzte Anzahl der Betroffenen weltweit variieren zwischen 150 - 300 Millionen. Jährlich werden folglich 3 Millionen weibliche Kinder dieser Tortur erneut unterworfen.

Die Menschenrechtsdeklaration der UN bezeichnet FGM als Folter und Kindesmisshandlung, da sie gegen das menschliche Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verstößt, das wichtigste Menschenrecht überhaupt. Doch bietet diese Deklaration, die von fast allen Staaten unterschrieben wurde, bislang keinen konkreten Schutz. Genitalverstümmelungen dürfen nicht geduldet werden, fordert Ayaan Hirsi Ali als holländische Parlamentsabgeordnete i. J. 2004; wir schließen uns ihrer Meinung an. Unsere Zivilcourage und unser gemeinsames Engagement sind gefragt, für einen weltweiten, wirksamen Kinderschutz einzutreten.

Kein Mensch hat jemals durch wegsehen etwas verändert!

In Deutschland

erfüllt FGM = Female Genital Mutilation / weibliche Genitalverstümmelung seit Juli 2013 den Straftatbestand einer gefährlichen Körperverletzung durch den § 226 a StGB. Ab 2014 gibt es einen neuen Schlüssel zur Abrechnung ärztlicher Leistungen von FGM.

 

Verschiedene Typen von FGM

"Sunna"

Das Einstechen, Ritzen oder Entfernen der Vorhaut der Klitoris. Diese Form ist von medizinischen Laien kaum ohne Verletzung des umgebenden Gewebes auszuführen. Zur Durchführung sind feine chirurgische Instrumente und anatomische Grundkenntnisse erforderlich, über welche Nichtmediziner nicht verfügen. Diese sog. Sunna existiert nicht im Koran, wird jedoch der muslimischen Bevölkerung als solche suggeriert und als "reinigend und ehrenhaft für die Frau" bezeichnet.

Klitoridektomie oder modifizierte Sunna

Das teilweise oder gänzliche Abschneiden, Ausschneiden oder Herausreißen der Klitoris mit einem durchtriebenen Nagel. Manche BeschneiderInnen benutzen dazu einen extra langen Fingernagel.

Exzision

Klitoris und innere Labien (Schamlippen) werden teilweise bis gänzlich entfernt. Einige der Ausübenden schaben zusätzlich die Innenwände der Vagina aus (Introcision).

Infibulation oder "pharaonische Beschneidung"

Bei der Infibulation (Verschluss) werden sowohl die Klitoris, wie die inneren Labien und das inneres Fettgewebe der äußeren Schamlippen und des Venushügels entfernt. Danach werden die verbliebenen Hautlappen über der Vagina mit irgendeinem Nähmaterial oder Akaziendornen verschlossen. Die Einführung eines Stückchen Holz oder Stroh soll das völlige Zusammenwachsen der Wunde verhindern. Aus einer stark verkleinerten Öffnung müssen folglich lebenslang beides: Urin und Menstruationsblut austreten, was zu gesundheitlichen Komplikationen führt. Zur Schließung der Wunde werden die Beine der Mädchen von den Füßen bis zu den Hüften zusammengebunden. Während einer Zeit von mehreren Wochen kontrollieren die Beschneider oder Beschneiderinnen oder auch Angehörige den Zustand der Wunde, die ggf. "korrigiert" wird, falls das Ergebnis nach ihrem Ermessen nicht zufrieden stellend ist. Gewünscht ist eine flache Hautbrücke wie bei einer Puppe.

Zum Geschlechtsverkehr hat der Ehemann das Recht, die Frau notfalls mit Gegenständen zu öffnen: Defibulation. Durch die harte Narbenbildung (Keloide) ist eine Defibulation mit dem Penis oft nicht möglich. Bei einer Schwangerschaft müssen betroffene Frauen aus diagnostischen Gründen nochmal defibuliert werden, um sie untersuchen und später entbinden zu können. Meist wird von den Ehemännern und/oder den Betroffenen selber nach einer Entbindung die Re-infibulation (erneutes Verschließen) verlangt, um den Wünschen des Ehemanns zu entsprechen.

Beschneiderinnen und Beschneider verschiedener Länder und Ethnien benutzen unterschiedlichste (Ritual-)gegenstände zur Durchführung von FGM: scharfe Muschelränder, Scherben, Dosendeckel, Messer, Scheren und neuerdings auch Rasierklingen.

Als häufigste Folgen von weiblicher Genitalverstümmelung sind zu nennen: Schock, extreme Blutungen, schmerzhafte Fisteln, Komplikationen im Bereich der Harnwege/Nieren und des Geburtskanals. Zusätzliche Symptome sind psychische, psychosomatische und psychosoziale Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Die Tortur kann zu einem posttraumatischen Stress-Syndrom führen. Weitere Krankheitsverläufe sind der Medizin bekannt.

Literatur:

"Schnitt in die Seele", Petra Schnüll, Fachbuch/Textsammlung, Mabuse Verlag, ISBN 3-935964-28-5

"Ich klage an - Plädoyer für die Befreiung der muslimischen Frauen", Ayaan Hirsi Ali, PIPER Verlag, ISBN 3-492-04793-9

"Zum Sterben nach Kairo", Andrea Karimé, Roman, Querverlag ISBN: 978-3-89656-173-2 (bei Amazon)

"Sie hüten das Geheimnis des Glücks", Klassiker, Roman, Alice Walker, rororo /neue frau (bei Amazon)

 

Videos

Video

Maria Nareku, CAFGEM,
zu den Unversehrtheitskontrollen (Genital Health Check Ups)

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Conny Mwashuma, CAFGEM,
zur Relevanz der Terminologie bei Aufklärungskampagnen

Ayaan Hirsi Ali forderte als Abgeordnete des holländischen Parlaments 2004 die Umsetzung eines konkreten Präventionsprogramms für die EU

 

Nach der Infibulation (pharaonische Beschneidung) werden dem Mädchen die Beine bis zur Hüfte zusammen gebunden, damit sich eine glatte Narbe über der Vagina bilden kann, die den Ausgang fast völlig verschließt. Später in der Hochzeitsnacht wird die Braut gewaltsam, oft mit einem Messer, "geöffnet".

 

Maasai-Beschneiderin in Kenia

 

Texte und Fotos copyright TABU e.V.