Wir schützen kleine Wüstenblumen!

Gegen Genitalverstümmelung
Für Frauen- und Kinderrechte

Deutschland und Europa

Die Mitglieder von TABU INTERNATIONAL e.V. bestehen auf dem gesellschaftlichen und gesetzlichen Schutz von Kindern beiderlei Geschlechts in ihren unabdingbaren Rechten.


Das Engagement gegen geschlechtsdifferenzierte, rituelle Genitalverstümmelungen an Kindern gehört der Vergangenheit an. Auch wir beschreiten neue Wege zu einem geschlechtsneutralen Kinderschutz.

Es handelt sich bei den rituellen Genitalverstümmelungen, die von Menschen unterschiedlicher Herkunft in die Migrationsländer transportiert wird oder aus uralten "religiösen" Gründen beibehalten wird nicht nur um eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen groben Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern, sondern zusätzlich um den Bruch der auch von Deutschland im Jahr 2013 unterzeichnete Kinderrechtskonvention.

Ayaan Hirsi Ali (ehem. somalische Abgeordnete im holländischen Parlament) war die erste Frau, die für die Einführung eines konkreten Kontrollprogramms gegen die ritualisierten Genitalverstümmelungen (Female Genital Mutilation / FGM) an Mädchen eintrat und ein erstes Konzept dafür vorstellte. ("Ich klage an", Ayaan Hirsi Ali, PIPER - ISBN 3-492-04793-9, S. 153/154/155) Hirsi führt darin aus, dass die meisten Kinder zur Durchführung von FGM während der Schulferien in das Herkunftsland der Eltern gebracht werden. Vereinzelt beteiligen sich auch in EU-Ländern verantwortungslose Ärzte an der Ausübung, wie immer wieder an Menschenrechtsorganisationen weitergegeben wird. Auch sollen Beschneiderinnen extra eingeflogen werden, wobei sich meist mehrere Familien die Kosten teilen. In großen Städten sind Beschneiderinnen innerhalb ihrer Communitys kaum von den staatlichen Behörden aufzuspüren, geschweige denn zu überführen.

 

Der Begriff "Genitalverstümmelung" trat vor rd. 30 Jahren an die Stelle des verharmlosenden Betriffs "Beschneidung" und wird gefordert von (betroffenen) afrikanischen Frauen, allen voran vom Inter African Committé.

Gibt es Schutz vor ritualisierten Genitalverstümmelungen an Mädchen und Jungen in Deutschland?

Was die Mädchen betrifft durch den im Juli 2013 neu geschaffenen Strafrechtsbestand für die weibliche Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) formell JA! Alle Formen nichttherapeutischer (auch chirurgischer) Eingriffe an minderjährigen weiblichen Kindern sind demnach strafbar und können mit bis zu 15 Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 21. Lebensjahr der Betroffenen und beträgt 20 Jahre.

Jetzt ist FGM auch als Auslandsstraftat anerkannt, d. h. sie kann auch strafverfolgt werden, wenn die in Deutschland lebenden Mädchen dazu ins Ausland gebracht werden. Dennoch leben schätzungsweise 30.000 - 50.000 Mädchen in Deutschland (incl. aus bi-nationalen Partnerschaften), die davon bedroht oder bereits betroffen sind, denn in der Realität sieht es völlig anders aus. Eine rechtskräftige Verurteilung der Täter (Eltern und BeschneiderInnen) gab es - anders als z.B. in Frankreich - bisher nicht.

Seit Januar 2014 sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für medizinische Behandlungen und Beratungsgespräche für Mädchen und Frauen, die von FGM betroffen sind, zu übernehmen.

 

Die derzeitige Verweigerung von regulärer Gesundheitsversorgung in Deutschland, also medizinischen Kontrolluntersuchungen von einreisenden Kindern und Jugendlichen aus Ländern und Regionen in denen Genitalverstümmelungen praktiziert werden, ist humanitär nicht tragbar, teurer in der Behandlung wenn sie "verschleppt" werden und sind vor allem menschenrechtswidrig. Die Kinder und Jugendlichen sind nun mal hier und regelmäßige Kontrollunterschungen wirken in die Familien hinein auch präventiv zugunsten kleinerer Geschwisterkinder.

 

Widersprüchliche, geschlechtsspezifische Gesetzeslage in Deutschland

Ein eklatanter Widerspruch besteht zweifellos zum 2012 inkraft getretenen "Beschneidungsgesetz", wonach Jungen in Deutschland auf Elternwunsch aus beliebigem Grund "beschnitten" werden dürfen. Nehmen sie daran Schaden, wird ihnen sogar eine Klagemöglichkeit nach der Volljährigkeit verwehrt. Auch wenn nach Gesetzesauflage der Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst und mit Betäubung erfolgen" muss, und ohne umfassende Aufklärung über Risiken und Folgen rechtswidrig ist, entbehrt diese Auflage ohne Dokumentationspflicht die Einhaltung derselben. Im Internet wird von sog. Beschneidern offen für Vorhautamputationen an Säuglingen ohne ausreichende Betäubung und für angebliche "Vorteile" geschädigter Genitalien geworben. In dieser Situation schützen Staatsanwaltschaften Jungen nicht einmal vor u. U. lebensgefährlichen Praktiken wie der Metzitzah B'peh (Absaugen der frischen Wunde am Penis mit dem Mund). Diesbezügliche Verfahren wurden eingestellt. <http://www.beschneidung-von-jungen.de>

http://genitale-autonomie.de/videos-der-vortraege/stehr/ 
http://streit-wert.boellblog.org/2013/05/23/gewaltspiralen-und-die-gleichbehandlung-der-geschlechter/    
http://www.freigeist-weimar.de/beitragsanzeige/warum-knabenbeschneidung-gerade-feministinnen-etwas-angeht/

Für Deutschland gilt, dass unsere Gesetze und demokratischen Normen für alle hier lebenden Menschen verbindlich sind bzw. sein sollten und die Fortführung derartig gewalttätiger Unsitten zu verhindern, als eine dringliche Aufgabe unseres Staates anzusehen ist, weil damit unsere demokratischen Grundrechte verletzt werden. Die Bundesregierung muss hierzu tätig werden, weil sie eine Schutzverpflichtung gegenüber den gefährdeten Kindern - basierend auf dem Grundgesetz, der EMRK (Europäische Menschenrechtskommission) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat.

Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis

Durch die Ausübung von Genitalverstümmelungen werden Rechte verletzt, die in unserem Grundgesetz verankert sind und für alle Menschen gelten, die in Deutschland leben. Auch Mädchen aus eingewanderten Familien sollten von diesem Rechtsschutz profitieren können. Leider machen unsere langjährigen Erfahrungen deutlich, dass viele MitarbeiterInnen in sozialen und pädagogischen Einrichtungen zu uninformiert, desinteressiert, befangen oder resigniert sind sich einzuschalten, wenn sie von einer bevorstehenden oder bereits geschehenen FGM erfahren. Unterschiedliches bekamen wir zu hören: Die Leiterin eines Kindergartens: "Wir wollen ja die Migranten-Eltern nicht davon abhalten, ihre Kinder in unsere Einrichtung zu bringen. Das würde unsere Arbeitsplätze wegkürzen, weil wir dann zuwenig Kinder hätten." - Ein Arzt: "Ich werde die Eltern dieser Patientinnen nicht anzeigen, ich bin da schon zu bekannt...". - Eine Kindergärtnerin: "Ich sage nichts mehr, sonst fliege ich hier raus." - Eine Migrantin: "Ich sage nichts mehr, sonst zerrt mich dieser Arzt noch vor den Kadi und ich bin ja selber Migrantin. Ich will keinen Ärger". - Eine somalische Aktivistin: "Ich weiß, wohin die Mädchen gebracht werden, hauptsächlich nach Holland. Ich werde mit den Eltern sprechen, mal sehen, was ich machen kann... schwierig schwierig... aber anzeigen werde ich sie nicht." - Eine Migrantin: "Sie haben mich nach Äthiopien gebracht zur Beschneidung und sie machen es immer wieder mit unseren kleinen Mädchen... Nein, ich kann sie nicht anzeigen, sie sind meine Eltern und die anderen aus unserer Heimat. Sie haben schon eine große Organisation hier in Deutschland." - Eine Lehrerin: "Das geht uns eigentlich nichts an, es ist eben deren Sitte. Wir können da eh nichts machen." Eine Migrantin: "Ich brauche eine Psychotherapie... was meinen Sie, ob eine Operation mir noch helfen kann...?", weinend: "Ich werde noch verrückt!"

Aufklärung kann nur eine begleitende Maßnahme sein, was ihre Wichtigkeit nicht schmälert. Ausreichend ist sie allerdings nicht! Deshalb schließen wir uns der immer noch aktuellen Forderung von Ayaan Hirsi Ali an, die professionelle Kontrolluntersuchungen durch Amtsärzte verbindlich einführen wollte. Falls dies nicht gelingt, ist der Kinderschutz bei uns, einem der zivilisiertesten Länder Europas(!) ein weiteres Mal gescheitert.

Für den Schutz minderjähriger Jungen gilt es, das Beschneidungsgesetz vom 12. 12. 2012, das Jungen komplett rechtlos stellt, schnellstens rückgängig zu machen.

Tayfun Aksoy, Erzieher mit muslimischem Migrationshintergrund im Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener/MOGiS e.V. sagt dazu bei der Kundgebung 2015 vor dem Landgericht NRW in Köln:

"30 Jahre nach meinem Sünnet fordere ich als Erwachsener das Recht auf vollständige Genitalien: für Menschen aller Kulturen, für Jungen, Mädchen und Kinder mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen. Wir müssen nicht mit allem einverstanden sein, was uns unsere Eltern mitgeben. Kinderbeschneidung ist irreversibel und durch unblutige Alternatif-Rituale zu ersetzen. Das Zeitfenster der Kindheit darf in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht zur Installation antidemokratischer Elemente missbraucht werden. Sterilisation - Tattoo - Sonnenbank - Genitaloperationen - nur für Erwachsene!"

 

 

Fotos © Ulla Barreto, TABU e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SPENDEN

Wir sind ein gemeinnütziger Verein.
Schützen Sie mit uns Kinder vor ritualisierter Gewalt. Realisieren sie gemeinsam mit uns Bildungseinrichtungen zu bauen. Sie helfen unserem Förderprojekt in Kenya mit Spenden oder dauernden Fördermitgliedschaft, ab 60 € jährlich/5 € mtl. ohne Kündigungsverpflichtung.

Simples Verfahren:

Mit unserer SteuerNr. 314/5702/4953 gilt auch ihr Bankauszug beim Finanzamt bis zu 200 € als Spendenquittung.

Sparkasse Dortmund
IBAN: DE73440501990211014164
BIC/Swift-Code: DORTDE33

 

7. Mai

WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY

An diesem Tag jährt sich das KÖLNER URTEIL von 2012.

Dieses Urteil hatte Jungen explizit das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen und ist inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Aus diesem Anlass fordern wir:

- Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität!

- Rücknahme der gesetzlichen Erlaubnis für nich-therapeutische Vorhautamputationen ("Beschneidungen") an Jungen sowie eine Entschädigung der Betroffenen für die mit dem Gesetz verlorenen Rechte.

- Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention Art. 24 Abs. 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche) in europäischem und deutschem Recht - für alle Kinder - unabhängig von Geschlecht und Herkunft.

- Ausweitung des Gesetzes zum Verbot und zur Verfolgung von Genitalverstümmelungen um einen Auslandsstraftatbestand.

- Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor nicht-therapeutischen chirurgischen Eingriffen bei der Novelle des Patientenrechte-Gesetzes.

- Bereitstellung von Geldern zur weiteren Erforschung der lebenslangen Folgen von Genitalverstümmelungen an Kindern.

 

In Kooperation mit:

http://genitale-selbstbestimmung.de